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Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler nur bedingt gegeben ...

Die weltweiten Proteste von Schülerinnen und Schülern sind es sicherlich wert unterstützt zu werden. Dennoch gilt die Teilnahme daran als private Angelegenheit und ist somit nicht gesetzlich unfallversichert.

Versicherungsschutz könnte nur dann bestehen, wenn die Teilnahme im Rahmen einer schulischen Veranstaltung organisiert und durchgeführt wird. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder in einer Projektgruppe im Rahmen einer regulären Unterrichtsveranstaltung an einer Demonstration teilnehmen.