Erste Hilfe
Jedes Unternehmen und jede Einrichtung ist für die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb verantwortlich. Sie müssen dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl Ersthelfender zur Verfügung steht. Wie viele Ersthelfende zur Verfügung stehen müssen, hängt von der Art und dem Wesen der Betriebsstätte ab und ist in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ unter § 26 festgelegt:
- In Verwaltungsbetrieben mindestens 5% und in allen sonstigen Betrieben müssen mindestens 10% der Beschäftigten als Ersthelfende zur Verfügung stehen.
- In Kindertageseinrichtungen muss mindestens ein Ersthelfender je Kindergruppe vorhanden sein.
- In Schulen sollen alle Lehrkräfte Erste Hilfe leisten können.
Damit Ersthelfende wirksam Hilfe leisten können, müssen sie aus- und regelmäßig fortgebildet werden. Die dazu von uns anerkannten Ausbildungsangebote sind inhaltlich auf die verschiedenen Bereiche abgestimmt:
- In allen Verwaltungen und sonstigen Mitgliedsbetrieben erfolgt die Ausbildung der Ersthelfenden in einem neun Unterrichtseinheiten umfassenden Grundlehrgang. Die "Auffrischung" erfolgt alle zwei Jahre in einer neun Unterrichtseinheiten umfassenden und vertiefenden Erste Hilfe Fortbildung.
- Die Fortbildung der Ersthelfenden in Kindertageseinrichtungen erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im Rahmen des zweijährigen Turnus.
- Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfenden in Grund- und Förderschulen erfolgt in einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Rahmen des zwei- bis dreijährigen Turnus.
- In weiterführenden und berufsbildenden Schulen kann optional der Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder oder der Lehrgang für betriebliche Ersthelfende gewählt werden.
Wenn Sie in einem Verwaltungsbetrieb, einer Kita/Schule oder einem sonstigen Mitgliedsbetrieb beschäftigt sind und einen Erste-Hilfe-Kurs belegen möchten, wenden Sie sich bitte ca. sechs Wochen vor dem geplanten Kurs zunächst an die UK Bremen. Auf Antrag erhalten Sie von uns Ausbildungsgutscheine. Das Antragsformular finden Sie weiter unten.
Senden Sie uns bitte vorzugsweise das ausgefüllte Formular per Email. Wir schicken Ihnen umgehend für jeden Teilnehmenden aus Ihrem Hause Gutscheine mit dessen Namen, die Sie bei einer anerkannten Erste-Hilfe-Organisation einlösen können und bei Kursbeginn bitte beim Seminarleiter abgeben. Die Erste-Hilfe-Organisation rechnet direkt mit uns ab. Für Sie entstehen keine weiteren Aufwendungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur für Teilnehmende die Ausbildungskosten übernehmen können, für die ein Ausbildungsgutschein vorliegt.
Die ermächtigten Ausbildungsorganisationen sind aktell auf der Seite "Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG" einzusehen.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Bitten wenden Sie sich an Frau
Assistenz der Präventionsleitung
Ansprechpartnerin für Erste Hilfe, Rechnungswesen
Konsul-Smidt-Str. 76 a
28217 Bremen
Sachbearbeitung, Seminarverwaltung, Erste Hilfe, Broschüren und Medien
Konsul-Smidt-Str. 76 a
28217 Bremen
Schulsanitätsdienste können sich positiv auf das Sozialklima an Schulen, auf die Risikowahrnehmung und folglich auch auf das Unfallgeschehen auswirken und damit zu einer guten gesunden Schule beitragen.
Die UK Bremen fördert mit im Haushalt festgelegten, begrenzten Mitteln auf Antrag der Schule die Einrichtung und den laufenden Betrieb eines Schulsanitätsdienstes an der Schule.
Entscheidet sich eine Schule, einen Schulsanitätsdienst einzurichten, schließt sie mit der ausbildenden Erste-Hilfe-Organisation und der UK Bremen eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Einrichtung und Betreuung des Schulsanitätsdienstes.
Rechtzeitig vor Beginn der eigentlichen Schulungsmaßnahme (mindestens 4 Wochen vorher) kontaktiert die Schule (vertreten durch die sogenannte „Betreuungsperson“) die UK Bremen und erbittet die Kostenübernahme anhand des Förderantrages „Schulsanitätsdienst“.
Förderantrag zum Download (pdf, 675.2 KB)
Die Schule informiert die EH-Organisation über die Entscheidung der UK Bremen bezüglich der Kostenübernahme. Erst nach Vorliegen der Kostenübernahme durch die UK Bremen kann die EH-Organisation mit der Aus- und Fortbildung beginnen.
Assistenz der Präventionsleitung
Ansprechpartnerin für Erste Hilfe, Rechnungswesen
Konsul-Smidt-Str. 76 a
28217 Bremen