Sie sind hier:

Private Haushalte / Beschäftigte in privaten Haushalten

Wer ist versichert?

In privaten Haushalten beschäftigte Haushaltshilfen, Babysitter, Reinigungskräfte, Gartenhilfen oder Pflegepersonen sind nach dem SGB 7 gesetzlich unfallversichert. Dies gilt unabhängig vom Alter und von der Höhe des Einkommens. Nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen die Haushaltsführenden, also diejenigen, die zum Beispiel eine Haushaltshilfe beschäftigen sowie deren Partner und Verwandte.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Kochen, Waschen, Putzen, die Betreuung von Kindern und Erwachsenen und Gartenarbeiten. Unfälle, die sich bei diesen Tätigkeiten ereignen, sind Arbeitsunfälle. Der Versicherungsschutz umfasst weiterhin das Zurücklegen des Weges von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück. Tritt beim Zurücklegen eines solchen Weges ein Unfall ein, spricht man von einem Wegeunfall.

Wer zahlt die Beiträge und wie hoch sind diese?

Die Beiträge werden ausschließlich vom Haushaltsführenden getragen; die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten in privaten Haushalten beitragsfrei. Der Beitrag für jede Haushaltshilfe beträgt bei der UK Bremen ab dem 01.01.2024 70,00 Euro im Jahr.

Anmeldepflicht

Der Haushaltsführende ist gesetzlich verpflichtet, die von ihm im privaten Haushalt Beschäftigten innerhalb von einer Woche anzumelden.

Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Entgelt ab dem 01.01.2024 höchstens 538,00 Euro im Monat) oder um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Entgelt ab dem 01.01.2024 über 538,00 Euro im Monat) handelt:

Geringfügig Beschäftigte sind bei der Minijob-Zentrale (Haushaltsscheckverfahren) anzumelden. Auskünfte bei der Minijob-Zentrale erhalten Sie telefonisch unter 0355 2902-70799 oder im Internet unter www.minijob-zentrale.de.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind bei der UK Bremen anzumelden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Haushaltshilfe anmelden".

Wird die Beschäftigung nicht angemeldet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 2.500,00 Euro erhoben werden kann.

Leistungen bei Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls

Tritt bei Beschäftigten in einem privaten Haushalt ein Arbeits- oder Wegeunfall ein, übernehmen wir die entsprechenden Leistungen, auch wenn die Anmeldung über die Minijob-Zentrale erfolgt ist.

Zusammenfassung

Die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und der Anmeldung von Hilfen im Haushalt erklärt zusammengefasst der folgende Film:

Aktion DAS SICHERE HAUS

Farbige Wort-Bild-Marke der Aktion DAS SICHERE HAUS

Die UK Bremen ist Mitglied der "Aktion DAS SICHERE HAUS". Auf der Webseite der Organisation Das Sichere Haus finden Sie viele Tipps und Broschüren zur Sicherheit im Haushalt.