Die UK Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet, dass die UK Bremen die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben organisatorisch und finanziell selbstständig ausführt. Sie untersteht dabei der Aufsicht der Freien Hansestadt Bremen.
Die Selbstverwaltungsorgane der UK Bremen sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Diese werden im Rahmen der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialversicherungswahlen bestimmt. Vertreterversammlung und Vorstand können zur Erledigung bestimmter Aufgaben und zur Vorbereitung von Entscheidungen Ausschüsse bilden.
Vertreterversammlung, Vorstand und Ausschüsse sind paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten besetzt; die Mitglieder und Stellvertreterinnen uns Stellvertreter verichten ihre Arbeit ehrenamtlich.
Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat die UK Bremen ein weiteres Organ, den hauptamtlichen Geschäftsführer.