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Fahrsicherheitstraining

Mit Sicherheit gut ankommen!

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Vision zero – keine tödlichen oder schweren Unfälle im Straßenverkehr, das ist unser Ziel. Als Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung möchten wir Sie dabei unterstützen, sicher mit Ihrem Fahrzeug unterwegs zu sein und gut bei der Arbeit, Schule, Ausbildungsstätte und Zuhause anzukommen.

Unsere Förderkriterien

PKW, Motorrad, Transporter oder LKW:
Je nachdem, mit welchem dieser Fahrzeuge Sie Ihren Arbeits- bzw. Schulweg überwiegend zurücklegen bzw. dienstlich unterwegs sind, fördern wir Ihre Teilnahme am Fahrsicherheitstraining.

Voraussetzung: Sie sind über Ihren Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb bei uns versichert.

Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Roller:
Auch wenn Sie diese Fahrzeuge für Wege zur und von der Arbeit oder für Dienstfahrten nutzen, unterstützen wir Fahrsicherheitstrainings, wenn Ihr Arbeitgeber diese als Inhouse-Angebot plant.

Förderkriterien

Gefördert werden eintägige Fahrsicherheitstrainings, die nach den Grundsätzen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durchgeführt werden. Eine Liste der Anbieter von Trainings, die über den DVR qualitätsgesichert sind, finden Sie hier.

Dies ist eine Beschreibung des
Tabelleninhaltes
TrainingBezuschussungFörderungsanspruch
PKW- / Motorrad-Fahrsicherheitstraining35 € pro Personeinmalig im Zeitraum von 3 Jahren
LKW-Fahrsicherheitstraining50 € pro Personeinmalig im Zeitraum von 3 Jahren
Rettungswagenfahrende35 € pro Personeinmalig im Zeitraum von 1 Jahr
Dienstlich Vielfahrende (ab 10.000 dienstlich zurückgelegten km / Jahr)
100 € pro Personeinmalig im Zeitraum von 1 Jahr
Auszubildende80 € pro Personeinmalig während des Ausbildungszeitraumes
Fahrrad-, E-Bike-, Pedelec- und E-Scooter-Trainingmaximal 35 € pro Personeinmalig im Zeitraum von 3 Jahren

Fördermittelvergabe

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung eines Fahrsicherheitstrainings, da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben.

Der Weg zu Ihrem Fahrsicherheitstraining

1. Beantragung:
Die Beantragung erfolgt schriftlich, vor Beginn des Trainings, unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars (siehe unten), das Sie uns gerne per E-Mail übermitteln können. Sobald Sie unsere Bestätigung erhalten haben, kann es losgehen.

Hinweis: Die bestätigte Kostenübernahme gilt jeweils nur für das laufende Kalenderjahr.

2. Training absolvieren:
Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich nach dem Training Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung aushändigen.

3. Abrechnung:
Nach absolviertem Training reichen Sie uns bitte Ihren Teilnahmenachweis und die Rechnung (in Kopie, gerne auch per E-Mail) ein und teilen uns - so noch nicht geschehen - die Bankverbindung der antragstellenden Person oder des antragstellenden Betriebes zur Überweisung des Zuschusses mit.

Anträge und Infoblätter