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Ausschüsse

Vertreterversammlung und Vorstand der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen haben verschiedene Ausschüsse eingerichtet:

Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen die Bescheide der Verwaltung und stellt damit eine Kontrollinstanz dar.

Er besteht aus je zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeber.

Der Rentenausschuss ist unter anderem zuständig für

  • die erstmalige Entscheidung über Renten,
  • Entscheidungen über Rentenerhöhungen, Rentenherabsetzungen und Rentenentziehungen wegen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse,
  • Entscheidungen über Abfindungen mit Gesamtvergütungen sowie
  • Entscheidungen über Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Der Rentenausschuss besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeber.

Der Präventionsausschuss bereitet Entscheidungen für die Vertreterversammlung und den Vorstand vor. Er beschäftigt sich dabei insbesondere mit den autonomen Vorschriften und Regeln der Prävention, den Problemen der betrieblichen Praxis bei der Umsetzung dieser Vorschriften und liefert vielfältige Anregungen im Zusammenhang mit den Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Der Präentionsausschuss der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen besteht aus je vier Vertreterinnen oder Vertretern der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeber.