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Kurzvorstellung in Leichter Sprache

Das ist die Unfallkasse Bremen

Die Unfallkasse Bremen ist
eine Unfall-Versicherung.

Die Unfallkasse Bremen arbeitet für
das Land Bremen:

  • die Stadt Bremen
  • die Stadt Bremerhaven.

Die Unfall-Versicherung ist zum Beispiel für

  • Mitarbeiter von Ämtern oder Firmen,
    die dem Land Bremen gehören,
  • Kinder in Kitas,
  • Schüler in der Schule.

Sie müssen keinen Antrag dafür machen.

Sie müssen kein Geld bezahlen.

Sie müssen diese Versicherung bekommen.

Das steht im Gesetz.

Darum ist die Unfallkasse Bremen
eine gesetzliche Unfall-Versicherung.

Was macht die Unfallkasse Bremen?

Es soll keine Unfälle bei der Arbeit in Ämtern,
Kitas oder Schulen vom Land Bremen geben.

Das ist eine wichtige Aufgabe
von der Unfallkasse Bremen.

Aber vielleicht haben Sie mal einen Unfall.
Zum Beispiel

  • bei der Arbeit,
  • auf dem Weg zur Kita,
  • auf dem Weg von der Schule nach Hause.

Dafür gibt es die Unfall-Versicherung
von der Unfallkasse Bremen.

Die Unfallkasse Bremen kümmert sich dann
um die richtigen Ärzte für eine Behandlung.

Sie kümmert sich auch darum,

  • dass Sie wieder gut arbeiten gehen können,
  • dass Sie überall dabei sein
    und mitmachen können,
  • dass Sie Geld als Hilfe bekommen.

Wo ist die Unfallkasse Bremen?

Das Büro von der Unfallkasse Bremen
ist in der Überseestadt.

Die Adresse ist:
Konsul-Smidt-Straße 76 a
28217 Bremen

Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr.
Freitag von 9 Uhr bis 13:30 Uhr.

Haben Sie noch Fragen oder wollen Sie der Unfallkasse etwas sagen?

Sie können einen Brief schreiben
Die Adresse für Briefe ist:
Unfallkasse Bremen
Postfach 10 68 07
28068 Bremen

Sie können anrufen
Die Telefon-Nummer ist:
0421 350 12 0

Sie können ein Fax schicken
Die Fax-Nummer ist:
0421 350 12 14

Sie können eine E-Mail schreiben
Die E-Mail-Adresse ist:
office@ukbremen.de

Der Text ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., 2018.

Was macht die gesetzliche Unfall-Versicherung?

Die gesetzliche Unfall-Versicherung gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.

Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.

In dem Heft "Ihre gesetzliche Unfall-Versicherung - Informationen in Leichter Sprache" gibt es dazu viele weitere Informationen.

Weitere Informationen in Leichter Sprache gibt es auf einer Internet-Seite der gesetzlichen Unfall-Versicherung.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Der Text ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

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Der Bereich gehört zu Versicherung.
Das sieht dann so aus:

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